Sed non ita de filiabus vel aliis per virilem sexum descendentibus liberis utriusque sexus fuerat antiquitati observatum:
von aliya.s am 14.09.2016
Doch nicht also war es bei Töchtern oder anderen Nachkommen beiderlei Geschlechts verhält, die durch das männliche Geschlecht abstammen, wie es die Antike beobachtet hatte:
von finn.932 am 06.08.2020
Das alte Recht hatte jedoch keine gleiche Regel auf Töchter oder andere Nachkommen beiderlei Geschlechts angewandt, die über die männliche Linie abstammten: