Alioquin si eum silentio praeterierit, inutiliter testabitur, adeo quidem ut, etsi vivo patre filius mortuus sit, nemo ex eo testamento heres existere possit, quia scilicet ab initio non constiterit testamentum.
von sophi.9851 am 18.05.2016
Andernfalls, wenn er ihn im Testament nicht erwähnt, wird das Testament unwirksam sein, und zwar in einem solchen Ausmaß, dass selbst wenn der Sohn während der Lebenszeit des Vaters stirbt, niemand aufgrund dieses Testaments erben kann, da das Testament von Anfang an ungültig war.
von cheyenne861 am 25.01.2014
Andernfalls, wenn er ihn mit Stillschweigen übergeht, wird er sein Testament unwirksam errichten, und zwar derart, dass, selbst wenn der Sohn während des Lebens des Vaters stirbt, niemand aus diesem Testament Erbe werden kann, weil offensichtlich von Beginn an das Testament nicht gültig gewesen ist.