Sed qui filium in potestate habet, debet curare ut eum heredem instituat vel exheredem nominatim faciat:
von ahmet903 am 13.01.2022
Wer einen Sohn unter seiner Gewalt hat, muss dafür sorgen, dass er ihn entweder zum Erben einsetzt oder ihn namentlich enterbt:
von fynia929 am 22.07.2024
Jedoch muss derjenige, der die Gewalt über einen Sohn hat, ihn entweder zum Erben einsetzen oder ihn ausdrücklich enterben: