Si qui sapiens rogatus sit ab eo, qui eum heredem faciat, cum ei testamento sestertium milies relinquatur, ut antequam hereditatem adeat luce palam in foro saltet, idque se facturum promiserit, quod aliter heredem eum scripturus ille non esset, faciat quod promiserit necne?
von philipp915 am 11.12.2017
Angenommen, ein weiser Mensch wird aufgefordert, einen Handel einzugehen: Jemand verspricht, ihn zum Erben einzusetzen und ihm eine Million Sesterzen in seinem Testament zu hinterlassen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er sich bei Tageslicht auf dem öffentlichen Platz zum Tanz bereit erklärt. Wenn er dieses Versprechen nur gibt, weil es die einzige Möglichkeit ist, Erbe zu werden, sollte er dann sein Wort halten oder nicht?
von eric.9812 am 05.05.2016
Wenn ein weiser Mann von jemandem gefragt würde, der ihn zum Erben macht, und ihm per Testament eine Million Sesterzen hinterlassen würde, dass er vor Antritt des Erbes am hellichten Tag öffentlich auf dem Forum tanzen solle, und er dies zu tun versprochen hätte, weil der andere ihn sonst nicht als Erben einsetzen würde - sollte er halten, was er versprochen hat, oder nicht?