Non tamen, ut omnimodo valeat testamentum, sufficit haec observatio quam supra euimus.
von henrik.m am 16.03.2016
Jedoch ist diese Beobachtung, die wir zuvor erläutert haben, nicht ausreichend, damit das Testament in jeder Hinsicht gültig sei.
von liliana.h am 16.06.2019
Diese Vorgehensweise, die wir oben erläutert haben, reicht jedoch nicht aus, um ein Testament vollständig rechtsgültig zu machen.