Sed nec avelli eas ab his posse, nec si licitatio ab alio fuerit promissa, sed eas in perpetuum apud eos qui eas susceperint et eorum posteritatem remanere, nec si super hoc rescriptum fuerit adversus eos impetratum.
von lotta.8932 am 31.05.2013
Aber weder können sie von diesen Personen losgelöst werden, noch wenn von einem anderen ein Gebot versprochen worden wäre, sondern sie verbleiben auf ewig bei denjenigen, die sie erhalten haben, und deren Nachkommen, auch nicht wenn in dieser Angelegenheit ein Reskript gegen sie erwirkt worden wäre.
von annabell.a am 24.11.2020
Diese können ihnen nicht weggenommen werden, nicht einmal wenn jemand anderes ein Kaufangebot macht, sondern sie werden für immer bei denjenigen bleiben, die sie erhalten haben, und deren Nachkommen, selbst wenn gegen sie eine offizielle Verfügung erwirkt wird.