Hoc itaque iudices observent et non procliviores in admittendas compensationes existant nec molli animo eas suscipiant, sed iure stricto utentes, si invenerint eas maiorem et ampliorem ecere indaginem, eas quidem alii iudicio reservent, litem autem pristinam iam paene expeditam sententia terminali componant:
von connor.h am 04.03.2017
Daher sollten Richter diese Regel beachten: Sie sollten Gegenforderungen nicht zu vorschnell annehmen oder sie zu nachsichtig betrachten. Stattdessen sollten sie, indem sie strenge Rechtsgrundsätze befolgen, wenn sie feststellen, dass diese Gegenforderungen eine umfassendere Untersuchung erfordern, diese für ein separates Verfahren zurückstellen und den ursprünglichen, bereits fast abgeschlossenen Fall mit einem Endurteil abschließen.
von amelie.k am 14.09.2024
Daher sollen Richter dies beachten und nicht zu geneigt sein, Kompensationen zuzulassen, noch sie mit weichem Gemüt annehmen, sondern unter Anwendung strengen Rechts, wenn sie feststellen, dass diese eine größere und umfassendere Untersuchung erfordern, sollen sie diese fürwahr einem anderen Verfahren vorbehalten, jedoch den ursprünglichen Rechtsstreit, der bereits nahezu abgeschlossen ist, mit einem Endurteil entscheiden.