Omnes itaque iudices nostri hoc in litibus observent, et huiusmodi observatio et ad pedaneos iudices et ad compromissarios et arbitros electos perveniat scituros, quod, si neglexerint, etiam litem suam facere intellegantur.
von zoey9834 am 30.04.2019
Daher sollen alle unsere Richter dies in Rechtsstreitigkeiten beachten, und diese Beachtung soll sich sowohl auf niederrangige Richter als auch auf Schiedsrichter und gewählte Schlichter erstrecken, die wissen sollen, dass sie, wenn sie es vernachlässigen, als hätten sie den Rechtsstreit zu ihrem eigenen gemacht gelten werden.
von nils833 am 30.01.2022
Daher müssen alle unsere Richter diese Regel in Rechtsstreitigkeiten befolgen, und diese Anforderung gilt gleichermaßen für Richter der unteren Instanzen, Mediatoren und ausgewählte Schiedsrichter, die sich bewusst sein sollten, dass sie bei Nichtbeachtung persönlich für den Fall haftbar gemacht werden.