Nam cum idem heredes instituti sunt, nulla ratio reddi potest, quare videatur in posteriore tantum casu exheredare voluisse.
von mohammad8948 am 15.10.2024
Denn wenn dieselben Personen als Erben eingesetzt wurden, kann kein Grund dafür gegeben werden, warum er nur in diesem letzteren Fall sie enterbt erscheinen sollte.
von jara.c am 26.06.2013
Wenn dieselben Personen als Erben eingesetzt werden, gibt es keinen logischen Grund anzunehmen, dass er sie nur im zweiten Fall enterben wollte.