Refert largiter, dotem reddi maritus tibi, an quae instrumento dotali conscripta sunt, legati seu precariis verbis statuit, quippe superiore quidem casu datum probanti repeti tantum, posteriore vero nihil nocente falsa demonstratione significatum instrumento postulari possit.
von ben938 am 25.06.2015
Es ist von großer Bedeutung, ob der Ehemann die Mitgift an dich zurückgibt oder was in der Mitgiftdokumentation durch Vermächtnisworte oder Bittschriften festgelegt wurde, da im ersteren Fall nur das nachweisbar Gegebene zurückgefordert werden kann, im letzteren Fall jedoch das im Dokument Festgelegte geltend gemacht werden kann, wobei eine falsche Darstellung keinen Schaden verursacht.