Cum igitur adfirmes dotali instrumento pactum interpositum esse vice testamenti, ut post mortem mulieris bona eius ad te pertinerent, quae dotis titulo tibi non sunt obligata, intellegis te nulla actione posse convenire heredes seu successores eius, ut tibi restituantur, quae nullo modo debentur.
von aurelia.859 am 09.10.2017
Wenn du also behauptest, dass in dem Heiratsvertrag eine Vereinbarung anstelle eines Testaments eingefügt wurde, sodass nach dem Tod der Frau ihre Güter dir zufallen sollten, die dir durch den Titel der Mitgift nicht geschuldet sind, verstehst du, dass du ihre Erben oder Rechtsnachfolger mit keiner Klage belangen kannst, um dir Dinge zurückzugeben, die dir in keiner Weise geschuldet sind.
von hedi.r am 09.04.2021
Also, Sie behaupten, es gäbe eine Vereinbarung im Ehevertrag, die wie ein Testament funktionieren sollte, wonach nach dem Tod der Frau ihr Vermögen an Sie übergehen würde. Da dieses Vermögen jedoch nicht Teil der Mitgift war, müssen Sie verstehen, dass Sie keine rechtliche Grundlage haben, um die Erben oder Rechtsnachfolger auf Rückgabe von Vermögen zu verklagen, das Ihnen nicht rechtmäßig zusteht.