Si voluntate dotantis in dotali instrumento plura tibi tradita scripsisti quam suscepisti, intellegis de his quae desunt petendis pactum esse consecutum.
von lukas.9874 am 12.06.2019
Wenn du in der Heiratsurkunde mehr Gegenstände aufgeführt hast, als du tatsächlich erhalten hast, und zwar auf Wunsch des Gebers, solltest du verstehen, dass nun eine Vereinbarung über die Geltendmachung der fehlenden Gegenstände besteht.