Pactum dotali instrumento comprehensum, ut contenta dote quae in matrimonio collocabatur nullum ad bona paterna regressum haberet, iuris auctoritate improbatur nec intestato patri succedere filia ea ratione prohibetur.
von luca.s am 02.04.2022
Die im Heiratsvertrag festgehaltene Vereinbarung, dass diejenige, die zur Ehe gegeben wird, mit der Mitgift zufrieden, keinen Rückgriff auf väterliches Vermögen haben sollte, wird durch die Autorität des Rechts missbilligt, und eine Tochter wird durch diese Begründung nicht daran gehindert, von ihrem ohne Testament verstorbenen Vater zu erben.
von aliya.k am 03.04.2022
Eine Klausel in einem Ehevertrag, die besagt, dass eine Braut mit ihrer Mitgift zufrieden sein und keine Ansprüche auf das väterliche Vermögen erheben soll, ist gesetzlich ungültig, und eine solche Vereinbarung kann eine Tochter nicht daran hindern, von ihrem Vater zu erben, wenn dieser ohne Testament stirbt.