Si pater intestato decessit relictis duobus filiis et filia, cuius nomine dotem promiserat, portiones hereditatis aeque sunt et dos nihilo minus ita conferanda est, ut pro portionibus fratres eius a necessitate praestandae eius liberentur.
von zoe856 am 17.01.2017
Wenn ein Vater ohne Testament stirbt und zwei Söhne und eine Tochter hinterlässt, für die eine Mitgift versprochen wurde, sollen die Erbteile gleich geteilt werden, wobei die Mitgift dennoch berücksichtigt werden muss, sodass die Brüder von ihrer Verpflichtung zur Mitgiftleistung proportional zu ihren Anteilen befreit werden können.
von peter918 am 30.08.2017
Wenn der Vater ohne Testament verstirbt und zwei Söhne und eine Tochter hinterlässt, für die er eine Mitgift versprochen hatte, sind die Erbteile gleich und die Mitgift muss dennoch so angerechnet werden, dass die Brüder entsprechend ihrer Anteile von der Verpflichtung zu ihrer Leistung befreit werden.