Emancipatos liberos testamento heredes scriptos et ex eo successionem obtinentes a patre donata fratri conferre non oportere, si pater, ut hoc fiat, supremis iudiciis non cavit, manifesti iuris est.
von leander.939 am 25.06.2015
Emanzipierte Kinder, die als Erben in einem Testament eingesetzt und daraus berechtigt sind, sind nicht verpflichtet, vom Vater erhaltene Schenkungen mit einem Bruder zu teilen, wenn der Vater in seinen letzten Verfügungen nicht anders bestimmt hat - dies ist nach herrschender Rechtsmeinung eindeutig.
von elian.w am 08.07.2016
Es ist rechtlich eindeutig festgelegt, dass emanzipierte Kinder, die als Erben in einem Testament benannt und darin als Erben eingesetzt sind, nicht verpflichtet sind, Geschenke des Vaters mit ihren Geschwistern zu teilen, es sei denn, der Vater habe dies in seinem letzten Willen ausdrücklich angeordnet.