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von nellie.d am 13.12.2020
Es ist Rechtens, dass eine Tochter, die durch das Testament des Vaters zur Erbin eingesetzt wurde, ihren Brüdern und Miterben die Mitgift nicht zur Zurechnung bringen muss, es sei denn, der Vater habe dies ausdrücklich bestimmt.
von anastasia.r am 11.05.2022
Es ist rechtlich geklärt, dass eine Tochter, die im Testament ihres Vaters als Erbin eingesetzt wurde, nicht verpflichtet ist, ihre Mitgift dem Erbe mit ihren Miterben (Brüdern) hinzuzurechnen, es sei denn, der Vater habe dies ausdrücklich angeordnet.