Filiam praeteritam a matre ad successionem eius citra inofficiosi querellam adspirare non posse explorati iuris est.
von fiona911 am 01.11.2019
Es ist rechtlich geklärt, dass eine Tochter, die von ihrer Mutter bei der Erbfolge übergangen wird, keine Beschwerde wegen Pflichtverstoßes erheben kann.
von sam906 am 23.04.2022
Nach gefestigter Rechtsprechung kann eine von ihrer Mutter enterbtе Tochter ihr Erbe nur durch Erhebung einer Klage wegen ungerechtfertigter Enterbung geltend machen.