Consanguinitatis iure et feminas ad intestatorum successionem admitti posse explorati iuris est.
von luzie.962 am 03.05.2020
Es ist gesetzlich anerkannt, dass Frauen aufgrund ihrer Blutverwandtschaft von Verwandten, die ohne Testament verstorben sind, beerbt werden können.
von michael.828 am 29.11.2023
Kraft des Verwandtschaftsrechts ist es rechtlich anerkannt, dass Frauen zur Erbfolge bei Erblassern ohne Testament zugelassen werden können.