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von milan.c am 25.12.2014
Unter Söhnen und Töchtern ist es rechtlich festgelegt, dass die Güter verstorbener Eltern ohne Testament nach männlichen Anteilen mit gleichem Recht geteilt werden sollen.
von isabelle.x am 19.05.2023
Es ist geltendes Recht, dass der Besitz von Eltern, die ohne Testament sterben, unter ihren Söhnen und Töchtern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss.