Non ideo divisio inter te ac fratrem tuum, ut proponis, facta irrita habenda est, quod eam scriptura secuta non est, cum fides rei gestae ratam divisionem satis adfirmet.
von conradt.839 am 02.10.2013
Die Teilung des Vermögens zwischen dir und deinem Bruder sollte nicht als ungültig angesehen werden, nur weil sie nicht schriftlich festgehalten wurde, da genügend Beweise vorliegen, dass die Teilung tatsächlich stattgefunden hat.
von dominick8867 am 29.03.2022
Daher sollte die Teilung zwischen dir und deinem Bruder, wie du sie vorschlägst, nicht als ungültig betrachtet werden, weil ihr keine schriftliche Dokumentation folgte, da der Beweis der vollzogenen Handlung die gültige Teilung hinreichend bestätigt.