Si familiae erciscundae iudicio, quo bona paterna inter te ac fratrem tuum aequo iure divisa sunt, nihil super evictione rerum singulis adiudicatarum specialiter inter vos convenit, id est ut unusquisque eventum rei suscipiat, recte possessionis evictae detrimentum fratrem tuum et coheredem pro parte agnoscere praeses provinciae per actionem praescriptis verbis compellet.
von phillip9951 am 26.11.2016
Wenn bei der Erbteilung des väterlichen Vermögens zwischen dir und deinem Bruder, bei der das Eigentum gleichmäßig aufgeteilt wurde, nicht ausdrücklich vereinbart wurde, was geschehen soll, falls zugeteilte Gegenstände später durch Eigentumsübertragung verloren gehen, und es keine Vereinbarung gab, dass jeder Beteiligte die Konsequenzen für seinen Anteil akzeptiert, wird der Provinzgouverneur zu Recht deinen Bruder als Miterben durch ein formales Rechtsverfahren dazu zwingen, seinen Anteil am Verlust des übertragenen Eigentums zu tragen.
von eveline826 am 05.01.2014
Wenn in einem Familienteilungsurteil, durch welches väterliche Güter zwischen dir und deinem Bruder mit gleichem Recht geteilt wurden, nichts bezüglich der Enteignung einzelner zugesprochener Sachen speziell zwischen euch vereinbart wurde, das heißt, dass jeder das Ergebnis der Sache akzeptieren soll, wird der Provinzgouverneur zu Recht deinen Bruder und Miterben durch eine Klage mit vorgeschriebenen Worten dazu zwingen, den Verlust der entzogenen Besitzes für seinen Teil anzuerkennen.