Si probatum fuerit praesidi provinciae fratrem tuum vineas communes pignori dedisse, cum partem tuam, quam in vineis habes, creditori obligare non potuerit, praeses provinciae restitui tibi eam iubebit cum fructibus, quos creditor de parte tua percepit.
von mohamad834 am 30.06.2020
Falls dem Provinzgouverneur nachgewiesen wird, dass Ihr Bruder die gemeinsamen Weinberge als Pfand gegeben hat, und er Ihren Anteil an den Weinbergen nicht an den Gläubiger binden konnte, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass Ihnen dieser mit den Früchten, die der Gläubiger aus Ihrem Anteil gezogen hat, zurückerstattet wird.
von alessio901 am 06.04.2014
Wenn dem Provinzgouverneur nachgewiesen wird, dass Ihr Bruder die gemeinsamen Weinberge als Pfand gegeben hat, obwohl er nicht berechtigt war, Ihren Anteil an den Weinbergen als Sicherheit zu verwenden, wird der Gouverneur anordnen, dass Ihr Anteil Ihnen zusammen mit allen Erträgen, die der Gläubiger aus Ihrem Anteil eingezogen hat, zurückgegeben wird.