Hoc videlicet custodiendo, ut post litis contestationem nemo nec partem suam ceteris eiusdem rei dominis non consentientibus alienare possit.
von elisa.956 am 13.08.2023
Unter Beachtung dessen, dass nach Streitbeginn niemand seinen Anteil ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer veräußern darf.
von frederic.l am 10.03.2014
Diese Regel muss beachtet werden: Nach Eröffnung des Rechtsstreits kann niemand seinen Anteil ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer der Immobilie übertragen.