At nunc post litis contestationem petitionem divisam redintegrari iuris ratio non patitur.
von mark.h am 06.01.2018
Sobald jedoch Rechtsverfahren eingeleitet sind, erlauben Rechtsgrundsätze nicht, eine geteilte Klage wiederzuvereinen.
von maryam.x am 19.09.2018
Nunmehr, nach der Streitverkündung, erlaubt der Rechtsgrund die geteilte Klage nicht wiederherzustellen.