Sive post delictum manumissi sunt, ex antecedentibus post datam libertatem eos nulla ratio iuris a dominis quondam conveniri patitur.
von elyas.g am 20.10.2022
Wenn Sklaven nach einem Vergehen freigelassen werden, erlaubt keni Rechtsgrundsatz ihren ehemaligen Besitzern, sie für Handlungen zu verklagen, die vor ihrer Freilassung stattfanden.
von marko.848 am 18.09.2017
Ob sie nach einem Delikt freigelassen wurden, erlaubt kein Rechtsgrundsatz, dass sie von ihren ehemaligen Herren aufgrund von vorherigen Umständen nach erfolgter Freilassung verklagt werden können.