Sane si post manumissionem quid illicite commiserunt, hoc apud praesidem provinciae argue accepturus ex iure sententiam.
von john932 am 25.09.2021
Wenn sie nach der Freilassung etwas Rechtswidriges begangen haben, soll dies vor dem Provinzstatthalter verhandelt werden, um gemäß dem Recht ein Urteil zu empfangen.
von diego.q am 08.12.2017
Wenn sie nach ihrer Freilassung irgendwelche Straftaten begangen haben, legen Sie Ihren Fall dem Provinzgouverneur vor, und Sie werden ein Urteil gemäß dem Gesetz erhalten.