Propter aes alienum pupilli res tutoris, qui nihil ex bonis eius tenet, pignori capi non oportet.
von lenny.y am 18.05.2017
Aufgrund der Schuld des Mündels darf das Eigentum des Vormunds, der nichts aus dessen Vermögen hält, nicht als Pfand genommen werden.
von melissa.9843 am 27.04.2014
Das Vermögen eines Vormunds darf nicht als Sicherheit für die Schulden seines Mündels gepfändet werden, wenn der Vormund keine Vermögenswerte des Mündels innehat.