Si in causa iudicati valentis, quem tibi condemnatum esse proponis, nihil est, quod sine quaestione pignoris loco capi et distrahi possit, debitores eius conventi ad solutionem auctoritate praesidis provinciae compelluntur.
von amelie9828 am 14.02.2017
Wenn in einem Fall, in dem ein rechtskräftiges Urteil gegen jemanden vorliegt, keine Vermögenswerte vorhanden sind, die ohne Weiteres als Sicherheit gepfändet und veräußert werden können, können dessen Schuldner durch Anordnung des Provinzgouverneurs zur Zahlung gezwungen werden.
von alex8837 am 21.03.2020
Wenn im Fall eines rechtskräftigen Urteils, das du als gegen dich ergangen darstellst, nichts ohne Weiteres als Pfand beschlagnahmt und verkauft werden kann, werden die Schuldner auf Anweisung des Provinzverwalters zur Zahlung gezwungen.