Res ob causam iudicati eius iussu, cui ius iubendi fuit, pignoris iure teneri ac distrahi posse saepe rescriptum est.
von luca.g am 14.02.2024
Eigentum ist aufgrund eines Urteils, auf Anordnung desjenigen, der das Recht zu befehlen hatte, kraft Pfandrechts gehalten und verkauft werden zu können, oft schriftlich bestätigt worden.
von emilie.o am 06.03.2016
Es wurde in offiziellen Stellungnahmen wiederholt festgestellt, dass Eigentum als Sicherheit gehalten und aufgrund eines Gerichtsurteils verkauft werden kann, wenn dies von einer dazu berechtigten Person angeordnet wird.