Si ob causam iudicati pignora capta sunt ex eius auctoritate, cui praecipiendi ius fuit, ea de quibus complecteris, eaque tu mercatus es, frustra ab ea quae condemnata est vel quae in eius locum successit eorum refertur quaestio, quandoquidem, etsi evictio eorum ab alio subsecuta fuisset, adversus eos debuisse dari actionem, quibus pretii solutio proficit, meritissime rescriptum est.
von levin.825 am 22.10.2024
Wurden Vermögenswerte zur Durchsetzung eines Gerichtsurteils unter rechtmäßiger Autorität beschlagnahmt, und haben Sie die fraglichen Gegenstände erworben, ist es zwecklos, dass die verurteilte Person oder deren Rechtsnachfolger die Eigentumsrechte anfechten. Selbst wenn die Gegenstände später von einer anderen Partei erfolgreich beansprucht würden, wurde rechtmäßig festgestellt, dass Rechtsmaßnahmen gegen diejenigen gerichtet werden sollten, die vom Verkaufserlös profitiert haben, nicht gegen Sie.
von martin837 am 26.11.2022
Wenn aufgrund eines Urteils Pfänder durch die Autorität dessen, dem das Recht der Anordnung zustand, gepfändet wurden, sind die Dinge, über die du berichtest, und die du erworben hast, vergeblich von der, die verurteilt wurde oder an deren Stelle getreten ist, in Frage gestellt worden, da, selbst wenn eine Enteignung durch einen anderen erfolgt wäre, gegen diejenigen eine Rechtshandlung hätte gegeben werden müssen, denen die Zahlung des Preises zugute kommt, was höchst verdientermaßen als Antwort niedergeschrieben wurde.