Sive in libertatem evictus est servus quem mercatus es, sive cum comparares convenit, si qua quaestio eius nomine relata esset, etsi necdum evictus esset, ut pretium recuperares, praeses provinciae, quod tibi praestandum animadverterit, restitui iubebit.
von kimberly.943 am 01.10.2023
Ob der Sklave, den du erworben hast, in die Freiheit entlassen wurde, oder ob bei deinem Kauf vereinbart wurde, dass du den Kaufpreis zurückerhalten würdest, falls irgendeine Frage bezüglich seines Status aufgeworfen würde, selbst wenn er noch nicht entlassen worden wäre, wird der Provinzgouverneur anordnen, dass das, was er als dir zu leistend bestimmt hat, zurückerstattet wird.
von julia.974 am 07.09.2014
Wenn der Sklave, den du gekauft hast, rechtmäßig für frei erklärt wird, oder wenn zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbart wurde, dass du den Kaufpreis zurückerhalten kannst, falls Fragen zu seinem Status auftreten (selbst bevor er für frei erklärt wurde), wird der Provinzgouverneur anordnen, dass dir der Betrag erstattet wird, den er als geschuldet erachtet.