Exceptione doli recte eum submovebis, quem ab auctore tuo fideiussorem accepisti, si eius nomine controversiam refert, quasi per uxorem suam, antequam tu emeres, comparaverit, qui vendenti adeo consensum dedit, ut se etiam pro evictione obligaverit.
von erick.a am 25.12.2015
Mit der Einrede des Betrugs wirst du ihn zu Recht abwehren, den du von deinem Verkäufer als Bürgen erhalten hast, wenn er im Namen desselben Streit erhebt, als hätte er es durch seine Frau erworben, bevor du es gekauft hast - derjenige, der dem Verkäufer derart zugestimmt hat, dass er sich selbst für eine Gewährleistung verpflichtet hat.
von malin.877 am 25.01.2016
Du kannst ihn zu Recht mit einer Einrede wegen arglistiger Täuschung abwehren - denjenigen, den du als Bürgen von deinem Verkäufer akzeptiert hast - wenn er in eigenem Namen einen Streit erhebt und behauptet, er habe die Liegenschaft durch seine Ehefrau erworben, bevor du sie kauftest, obwohl er dem Verkäufer derart eindeutig zugestimmt hatte, dass er sich sogar als Sicherheit gegen Gewährleistung verpflichtet hatte.