Quod si finibus suis quos demonstravit agrum vendidit, lis finalis ad venditorem non pertinet.
von jasmin9918 am 27.05.2015
Wenn jemand ein Grundstück innerhalb der von ihm bezeichneten Grenzen verkauft, haftet er nicht für spätere Grenzstreitigkeiten.
von omar.836 am 01.11.2024
Wenn er das Feld mit den Grenzen verkauft, die er gezeigt hat, geht der Grenzstreit den Verkäufer nicht an.