Si fines agri venditor demonstravit et legem dixit intra eos neminem ingressurum, si quid inde evincatur, periculo fit auctoris.
von aylin827 am 20.09.2021
Wenn ein Verkäufer die Grenzen eines Grundstücks aufzeigt und garantiert, dass niemand es betreten wird, haftet er für jeden Teil, der später durch rechtliche Schritte von Dritten beansprucht wird.
von luis9832 am 27.12.2017
Wenn der Verkäufer die Grenzen des Grundstücks festgelegt und erklärt hat, dass niemand diese betreten darf, wird alles, was von dort enteignet wird, auf Gefahr des Verkäufers gestellt.