Quod si venditricis obtinet hereditatem, doli mali exceptione, pro qua portione ad eum hereditas pertinet, uti non prohiberis.
von jaron.9856 am 10.12.2018
Wenn er die Erbschaft der Verkäuferin erhält, kann er die Einrede des Betrugs im Umfang seines Erbanteils geltend machen.
von lillie838 am 04.11.2020
Wenn er jedoch die Erbschaft der Verkäuferin erlangt, wird dir die Einrede des Betrugs nicht untersagt, soweit die Erbschaft ihn betrifft.