Arbitrorum ex compromisso sententiae non obtemperans, si sordes vel evidens gratia eorum qui arbitrati sunt intercessit, adversus filiam tuam agentem ex stipulatu exceptione doli mali uti poteris.
von alice9831 am 25.04.2022
Wenn Sie der von gemeinsamer Übereinkunft getroffenen Entscheidung der Schiedsrichter nicht nachkommen und Beweise für Korruption oder offensichtliche Befangenheit derjenigen vorliegen, die das Urteil gefällt haben, können Sie sich gegenüber Ihrer Tochter, die rechtliche Schritte auf Basis der Vereinbarung einleitet, mit der Einrede des Betrugs verteidigen.
von kim.921 am 25.07.2018
Die Entscheidungen der Schiedsrichter aus einer Vereinbarung nicht zu befolgen, wenn Bestechung oder offensichtliche Begünstigung derjenigen, die geschlichtet haben, vorliegt, kannst du gegen deine Tochter, die aufgrund einer Vereinbarung handelt, mit Ausnahme von Arglist geltend machen.