Sed et si hoc ex persona sua vindicet, vel exceptione te doli mali, si hanc viam elegeris, tueri vel evicta re, etsi defensione monstrata nolueris uti, quanti tua interest poteris experiri.
von ayleen.s am 26.11.2019
Selbst wenn er dies in eigener Person geltend machen sollte, entweder durch eine Einrede des dolus malus, wenn Sie diesen Weg zum Schutz gewählt haben, oder nachdem die Sache enteignet wurde, selbst wenn Sie die gezeigte Verteidigung nicth hätten nutzen wollen, werden Sie Klage erheben können für den Betrag, der Ihrem Interesse entspricht.
von paskal921 am 23.11.2024
Selbst wenn er diesen Anspruch persönlich geltend macht, können Sie sich entweder mit einer Betrugseinrede verteidigen, wenn Sie diesen Weg wählen, oder falls die Sache entzogen wird, können Sie auf Schadensersatz klagen, selbst wenn Sie die Ihnen gezeigte Verteidigung nicht nutzen wollten.