Sed et si hoc ex persona sua vindicet, vel exceptione te doli mali, si hanc viam elegeris, tueri vel evicta re, etsi defensione monstrata nolueris uti, quanti tua interest poteris experiri.
von ayleen.s am 26.11.2019
Selbst wenn er dies in eigener Person geltend machen sollte, entweder durch eine Einrede des dolus malus, wenn Sie diesen Weg zum Schutz gewählt haben, oder nachdem die Sache enteignet wurde, selbst wenn Sie die gezeigte Verteidigung nicth hätten nutzen wollen, werden Sie Klage erheben können für den Betrag, der Ihrem Interesse entspricht.