Si tibi liberam saturninus condicionem eius ignorans distraxit ac nunc eam defendit in libertatem, hac libera pronuntiata venditorem vel ex stipulatione duplae, quantum in hanc deductum est, vel empti actione quanti tua interest convenire potes.
von kyra.z am 13.12.2013
Wenn Saturninus unwissend über ihren rechtlichen Status eine freie Frau an dich verkauft hat und nun ihre Freiheitsansprüche verteidigt, nachdem sie als frei erklärt wurde, kannst du den Verkäufer entweder aufgrund der Doppelwertklausel, soweit sie in diesem Fall galt, oder durch eine Kaufklage in Höhe deines Interesses in Anspruch nehmen.
von cristina.915 am 25.11.2017
Wenn Saturninus dir eine Frau als Sklavin verkauft hat, ohne zu wissen, dass sie tatsächlich frei war, und nun ihre Freiheitsansprüche unterstützt, kannst du ihn, sobald sie für frei erklärt wurde, entweder auf das Doppelte des Verkaufspreises aufgrund der Gewährleistung des Titels oder auf Schadensersatz aufgrund des Kaufvertrags für alle entstandenen Verluste verklagen.