Cum venditorem carnis fide conventionis rupta tempore placito hanc non exhibuisse proponas, empti actione eum quanti interest tua tunc tibi praestitam fuisse apud praesidem provinciae convenire potes.
von mio.f am 10.04.2015
Wenn Sie behaupten, dass der Fleischhändler die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert und damit den Vertrag verletzt hat, können Sie ihn vor dem Provinzgouverneur verklagen und durch eine Kaufklage Schadensersatz für Ihre Verluste geltend machen.
von helen.869 am 21.08.2023
Da Sie darlegen, dass der Fleischhändler unter Bruch des Vertrauens zum vereinbarten Zeitpunkt die Ware nicht geliefert hat, können Sie ihn durch die Kaufklage in Höhe des Ihnen entstandenen Interesses vor dem Provinzgouverneur belangen.