Si ancillam tibi ex causa venditionis traditam venditor manumisit, libertatem alienae factae praestare non potuit.
von hamza.n am 15.04.2014
Wenn die Sklavin, die dem Käufer aufgrund des Verkaufs übergeben wurde, vom Verkäufer freigelassen worden war, konnte er ihr keine Freiheit gewähren, nachdem sie bereits in den Besitz eines anderen übergegangen war.
von lennard.a am 06.09.2014
Wenn der Verkäufer eine Sklavin, die ihm durch Verkauf bereits übergeben worden war, freiließ, konnte er ihr die Freiheit nicht gewähren, da sie nicht mehr ihm gehörte.