Si pater servum vestrum, licet vobis minoribus viginti annis consentientibus, manumisit, ei libertatem praestare non potuit.
von noel.906 am 19.04.2024
Selbst mit Ihrer Zustimmung, sloange Sie jünger als zwanzig Jahre waren, konnte Ihr Vater Ihren Sklaven nicht rechtmäßig in die Freiheit entlassen.
von joel.c am 15.12.2017
Wenn der Vater Ihren Sklaven freigelassen hat, obwohl Sie als Minderjähriger (unter zwanzig Jahren) zugestimmt haben, konnte er ihm die Freiheit nicht gewähren.