Si, ut proponis, ea, quae ex causa fideicommissi te manumisit, ab ea libertatem iustam fuerit consecuta, quae originem ex provincia aquitania ducebat, tu quoque eius condicionis eiusque civitatis ius obtines, unde quae te manumisit fuit.
von tyler.m am 23.01.2014
Wenn, wie du vorschlägst, diejenige, die dich aufgrund eines Fideikommisses freigelassen hat, die rechtmäßige Freiheit erlangt hat und ihre Herkunft aus der Provinz Aquitanien zog, erlangst du ebenfalls das Recht ihres Status und ihrer Bürgerschaft, von woher diejenige stammte, die dich freigelassen hat.
von thilo911 am 13.01.2015
Wenn, wie Sie vorschlagen, die Frau, die Sie durch einen treuhänderischen Freilassungsvertrag befreit hat, ihre eigene Freiheit rechtmäßig erlangt hatte und aus der Provinz Aquitanien stammte, dann besitzen Sie auch denselben rechtlichen Status und dieselben Bürgerrechte wie die Frau, die Sie freigelassen hat.