Eorum enim condicionem sequi ex causa fideicommissi manumissos pridem placuit, qui libertatem praestiterunt, non qui rogaverunt.
von lilya.978 am 26.11.2016
Es war schon lange festgelegt, dass diejenigen, die aufgrund einer Treuhandverfügung freigelassen wurden, die Bedingung derjenigen befolgen, die die Freiheit gewährt haben, nicht derjenigen, die sie erbeten haben.
von timm.t am 20.04.2023
Es ist seit langem etabliert, dass durch einen Fideikommiss freigelassene Sklaven den Status derjenigen annehmen, die ihre Freiheit tatsächlich gewährt haben, nicht derjenigen, die sie lediglich beantragt haben.