Filios apud originem patris, non in materna civitate, etsi ibi nati sunt, si modo non domiciliis retineantur, ad honores seu munera posse compelli explorati iuris est.
von lou.y am 26.02.2017
Söhne haben ihren Ursprungsort beim Vater, nicht in der mütterlichen Stadt, auch wenn sie dort geboren sind, sofern sie nicht durch Wohnsitze, Ehren oder Pflichten dort festgehalten werden, können gemäß feststehender Rechtslage nicht zur Verpflichtung gezwungen werden.
von mayah.l am 10.12.2022
Es ist ein etabliertes Rechtsprinzip, dass Söhne zu öffentlichen Diensten am Herkunftsort ihres Vaters verpflichtet werden können, nicht in der Stadt ihrer Mutter, selbst wenn sie dort geboren wurden, solange sie dort keinen ständigen Wohnsitz unterhalten.