Malchaeam, quae aliunde oriunda alibi nupta est, si non in urbe roma maritus eius consistat, non apud originem suam, sed apud incolatum mariti ad honores seu munera, quae personis cohaerent quorumque is sexus capax esse potest, compelli posse saepe rescriptum est.
von lynn.a am 07.09.2023
Bezüglich Malchaea, die aus einem Ort stammt und an einem anderen verheiratet ist, wurde oft in Reskripten festgehalten, dass sie, wenn ihr Ehemann nicht in der Stadt Rom residiert, nicht an ihrem Herkunftsort, sondern an seinem Wohnort zu Ehren oder Pflichten gezwungen werden kann, die an Personen gebunden sind und die ihr Geschlecht zu erfüllen imstande ist.
von karl.n am 25.11.2015
Es wurde wiederholt in offiziellen Antworten festgestellt, dass eine Frau, die aus einem Ort stammt und andernorts heiratet und lebt, und deren Ehemann nicht in Rom wohnt, verpflichtet werden kann, bürgerliche Pflichten zu erfüllen und Ehrenämter, die ihrem Geschlecht angemessen sind, nicht in ihrer Heimatstadt, sondern an dem Ort zu übernehmen, an dem ihr Ehemann lebt.