Mater tua ab eo, quem ex causa fideicommissi manumisit, operas impositas petere non potest, nisi eius tantummodo temporis, quo eum ante manumisit, quam dies fideicommissae libertatis existeret.
von fillipp.f am 17.02.2014
Deine Mutter kann von jenem, den sie aufgrund eines Fideikommisses freigelassen hat, keine auferlegten Dienste fordern, außer nur für jene Zeit, während der sie ihn freiließ, bevor der Tag der fideikommissarischen Freiheit in Kraft trat.
von noemie826 am 22.08.2013
Deine Mutter kann keine geschuldeten Dienste von der Person verlangen, die sie durch eine Treuhandvereinbarung freigelassen hat, außer für den Zeitraum vor ihrer Freilassung vor Eintritt des vertraglich festgelegten Zeitpunkts der Freiheit.