Felicissima, quam mandante te servos emisse dicis, si dominium servi quem manumisit nondum ad te transtulerat, frustra petis, ut denegata libertate eius quem manumissum dicis possessio tibi tradatur.
von janosch.p am 01.11.2016
Felicissima, die du als diejenige bezeichnest, die auf deine Anweisung einen Sklaven gekauft hat, versucht vergeblich, dass dir die Besitzübergabe desjenigen gewährt wird, den du als freigelassen bezeichnest, wenn sie die Eigentumsrechte des Sklaven, den sie freigelassen hat, noch nicht an dich übertragen hatte, und dessen Freiheit nunmehr verweigert wird.
von valeria9818 am 10.11.2017
Wenn Felicissima, die du behauptest auf deinen Befehl einen Sklaven gekauft zu haben, das Eigentum des Sklaven, den sie freigelassen hat, noch nicht auf dich übertragen hatte, ist dein Antrag, seine Freiheit zu verweigern und ihn dir auszuhändigen, vergeblich.