Etsi instrumenta emptionis non extent, quibuscumque tamen probationibus uxor tua ostenderit ad se eam domum pertinere, quam a fisco eius nomine dicis comparatam, pretiumque ab ea exsolutum et in eam dominium translatum, frustra fiscum ex persona matris eius referre quaestionem procurator meus non sinet.
von aaron.t am 08.11.2013
Selbst wenn die Kaufdokumente fehlen, wird mein Verwalter den Fiskus nicht zulassen, Ihrer Frau die Eigentumsrechte grundlos streitig zu machen, solange sie durch beliebige Beweismittel nachweisen kann, dass das Haus ihr gehört - indem sie zeigt, dass es in ihrem Namen vom Fiskus erworben, von ihr bezahlt und auf sie übertragen wurde.
von benedict823 am 12.04.2015
Obwohl die Kaufurkunden möglicherweise nicht existieren, wird mein Prokurist dennoch nicht zulassen, dass der Fiskalvermögen aus der Perspektive ihrer Mutter vergeblich eine Frage aufwirft, wenn Ihre Ehefrau durch welche Beweise auch immer nachweist, dass das Haus ihr gehört, welches Sie als in ihrem Namen vom Fiskalvermögen erworben bezeichnen, und dass der Preis von ihr bezahlt wurde und die Eigentumsübertragung an sie erfolgte.