Etsi de tua pecunia mancipia uxori tuae comparata sunt, tamen, si ei sunt tradita, eorum dominium non ad te, sed ad eam pertinet, pecuniae autem tantummodo repetitionem habes, sive negotium eius gerens numerationem fecisti sive in eam donationem conferens quantitatem pretii largitus es:
von xenia875 am 28.05.2016
Obwohl Sklaven mit deinem Geld für deine Frau erworben wurden, gehört dennoch, wenn sie ihr übergeben worden sind, deren Eigentum nicht dir, sondern ihr. Von dem Geld jedoch hast du nur den Rückforderungsanspruch, sei es, dass du bei der Führung ihrer Geschäfte die Zahlung geleistet hast oder bei einer ihr gewährten Schenkung den Betrag des Preises zugewendet hast:
von elias.9886 am 14.12.2016
Auch wenn Sklaven mit deinem Geld für deine Ehefrau gekauft wurden, gehören sie ihr, nicht dir, wenn sie ihr übergeben wurden. Du hast nur das Recht, dein Geld zurückzufordern, unabhängig davon, ob du die Zahlung bei der Verwaltung ihrer Angelegenheiten geleistet oder ihr den Kaufbetrag als Geschenk gegeben hast: