Etenim vel in solidum vel quatenus locupletior facta est actione cum ea competenti poteris experiri.
von damian.w am 29.06.2015
Denn du wirst entweder für den vollen Betrag oder in dem Umfang, in dem sie bereichert wurde, mit einer geeigneten Rechtshandlung gegen sie vorgehen können.
von sofi918 am 22.02.2022
Du kannst sie entweder auf den Gesamtbetrag oder auf den Betrag verklagen, um den sie bereichert wurde.